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   BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 33.96   

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https://dejure.org/1996,21742
BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 33.96 (https://dejure.org/1996,21742)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1996 - 2 B 33.96 (https://dejure.org/1996,21742)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 2 B 33.96 (https://dejure.org/1996,21742)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung durch Angriffe gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 33.96
    Zur Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung muß dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Revisionsverfahren eine im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts noch klärungsbedürftige - konkrete - Rechtsfrager zu beantworten sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 12. August 1993 - BVerwG 7 B 86.93 - <NJW 1994, 144 f.>).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 33.96
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden, auch wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 33.96
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden, auch wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - ).
  • BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 86.93

    Verwaltungsstreitverfahren - Grundsatzrüge - Darlegungsanforderungen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 33.96
    Zur Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung muß dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Revisionsverfahren eine im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts noch klärungsbedürftige - konkrete - Rechtsfrager zu beantworten sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 12. August 1993 - BVerwG 7 B 86.93 - <NJW 1994, 144 f.>).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 33.96
    Zur Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung muß dargelegt werden, inwiefern in dem erstrebten Revisionsverfahren eine im Interesse der Rechtseinheit oder der Fortentwicklung des Rechts noch klärungsbedürftige - konkrete - Rechtsfrager zu beantworten sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 12. August 1993 - BVerwG 7 B 86.93 - <NJW 1994, 144 f.>).
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